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Abfindung nach Gerichtsurteil

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letzte Antwort am 20.12.2021 14:43:49 von Matthias_Platz
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Dolfilein1
Einsteiger
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Nachricht 1 von 6
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Hallo Zusammen,

 

ein von uns gekündigter Mitarbeiter zu 31.08.2021 ist vor Gericht gegangen.

Nun müssen wir ihm laut Urteil das Austrittsdatum auf den 30.09.2021 setzen, somit freistellen, außerdem erhält er eine Abfindung.

 

Verwende ich hierfür die Lohnart 4330? (Lohn und Gehalt)

 

Muss ich sonst irgendetwas beachten?

 

Vielen Dank!

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 6
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Hallo,


in Lohn und Gehalt gibt es folgende Standardlohnarten, die Sie für die Abrechnung der Abfindungszahlung verwenden können:


4310 - der Betrag wird nach dem Fünftelungsverfahren oder als sonstiger Bezug besteuert (je nachdem, welches Verfahren günstiger für den Arbeitnehmer ist) und sozialversicherungsfrei abgerechnet.


4330 - diese Lohnart verwenden Sie, wenn das Merkmal der Zusammenballung der Einkünfte nicht erfüllt ist. Die Abfindung wird als sonstiger Bezug besteuert und sozialversicherungsfrei abgerechnet.


Welche Lohnart Sie verwenden, liegt in Ihrem Ermessen. Eine rechtliche Auskunft können wir Ihnen als DATEV nicht geben.


Weitere Informationen finden Sie in unserem Dokument 9221122 - Abfindung wegen Entlassung aus dem Dienstverhältnis.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Dolfilein1
Einsteiger
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Nachricht 3 von 6
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Guten Tag Frau Preuß,

 

kann es sein das bei einer Abfindungssumme von 9000€, mit der Lohnart 4330 nur 340€ Steuern abgezogen werden?

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DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


bei der Verwendung der Lohnart 4330 - Abfind. o. Freibetr.,jhr. wird die Abfindung als sonstiger Bezug besteuert und sozialversicherungsfrei abgerechnet.


Anhand Ihrer Angaben ist es uns leider nicht möglich zu beurteilen, ob der von Ihnen genannte Steuerabzug in Höhe von 340,00 € bei einem Abfindungsbetrag von 9.000,00 € richtig ist.

 

Setzen Sie sich zur weiteren Klärung mit Ihrem Steuerberater in Verbindung oder wenden Sie sich über einen der üblichen Servicekanäle an uns, sodass eine individuelle Prüfung Ihres Sachverhalts unsererseits erfolgen kann.


Vielen Dank.

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
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mini
Einsteiger
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Hallo liebe Lohnanwender,

 

Die Lohnart 4310 erfasse ich bei Abfindung mit Dezemberabrechnung mit der St.klasse 6 da bereits Austritt
zum 30.9.21. 
Jedoch was passiert mit einer vorliegenden Pfändung? Bei der Probeabrechnung erfolgte kein Pfändungsabzug?

Vielen Dank für die Unterstützung 

 

Gs Mini

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 6
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Hallo,

 


leider können wir Ihren geschilderten Sachverhalt pauschal nur schwer beurteilen und somit keine Lösung bieten.


Wenden Sie sich bitte über einen der üblichen Servicekanäle an uns, sodass eine individuelle Prüfung unsererseits erfolgen kann.


Vielen Dank

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 20.12.2021 14:43:49 von Matthias_Platz
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