Ja, danke, damit ist die Frage nach dem Anspruch /dem zuständigen Bundesland wirklich gut geklärt. Meine Antwort bezog sich auf die 2. Frage, die darin mitschwang: "Bekommt man die Arbeitsstunden ZUSÄTZLICH zu den vollen Feiertagsstd. bezahlt?" - und darauf lautet die Antwort: Nein, sonst wäre das "doppelt gemoppelt". Wer am 8-Std-Tag bspw. 3 Std arbeitet, bekommt 5 Feiertagsstd. und 3 Arbeitsst bezahlt - und (hoffentlich) noch Feiertags-Zuschlag. #schon von 2018: Dass dieses Thema öfters mal angesehen wird, sagt mir, dass ich nicht die einzige bin, die darüber nachdenken muss. Hilft es dem damaligen Fragesteller nicht mehr, so doch einem neuen ... (Sonst könnte man ja alle älteren Chats löschen. Das wäre aber echt schade, denn ich fand darin schon oft hilfreiche Ansätze. Unsicherheiten wachsen doch fast so schnell nach wie Unkraut bei Mairegen.)
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