Hallo zusammen,
arbeite mit Lohn/Gehalt classic.
Wir mussten letzten Monat erstmalig Feiertagszuschlag zahlen.
Warum werden die Stunden aus der Lohnart "Feiertagszuschlag" vom Arbeitszeitguthaben abgezogen?
Es handelt sich hierbei doch lediglich um einen Zuschlag - nicht um Stunden.
Wer kann mir helfen?
Vielen Dank schon mal und schönen Tag noch
Christine
Hallo,
welche Lohnart haben Sie verwendet? Wie ist der Status der Lohnart?
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Christine,
es wurde erstmalig bei Ihrem Mandanten ein Feiertagszuschlag abgerechnet. Durch diese Buchung werden die Stunden vom Arbeitszeitkonto abgezogen.
Relevant für die Behandlung im Arbeitszeitkonto ist, welche Lohnart Sie für die Abrechnung des Feiertagszuschlags verwendet haben.
Die reinen Zuschlagslohnarten ab Lohnart 1500 werden nicht für das Arbeitszeitkonto berücksichtigt.
Für Feiertage ist eine zusätzliche Buchung mit der Lohnart 1012 Feiertagslohn erforderlich. Die Lohnart 1012 ist für das Arbeitszeitkonto mit "Bezahlte Stunden für Abgleich Arbeitszeitkonto" standardmäßig geschlüsselt.
Diese Einstellung können Sie in Ihrem betroffenen Mandanten selbst überprüfen. Öffnen Sie den Mandanten dazu in Lohn und Gehalt. Unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten wählen Sie sich Ihre entsprechende Lohnart wie z.B. 1012 aus. In dem Register "Lohnartenbesonderheiten" finden Sie den Punkt "Arbeitszeitkonto" und dort die Schlüsselung für den "Abgleich Arbeitszeitkonto".
Liebe Grüße
Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
habe die Stunden mit der Lohnart 1000 erfasst - also normale Arbeitszeitstunden.
Und den Zuschlag mit der Lohnart 1515 (Kopie von 1520). Ausnahme: Schlüsselung für ATZ: Mehrarbeitsvergütung.
Ist da evtl. ein Fehler?
Danke für die Hilfe und Unterstützung.
Schönes Wochenende
Hallo,
die Schlüsselung für ATZ mit "Mehrarbeitsvergütung" hat keine Auswirkung auf das Arbeitszeitkonto (AZK), sondern auf die Abrechnung einer Altersteilzeit (ATZ).
Prüfen Sie bitte bei Ihren abgerechneten Lohnarten die Eingabe im Feld "Abgleich des Arbeitszeitkontos" unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten in der Registerkarte Lohnartenbesonderheiten unter dem Punkt Arbeitszeitkonto. Hier sollte bei der Lohnart 1515 <Keine Angabe> hinterlegt sein.
Da Sie die Feiertagsstunden mit der Lohnart 1000 Stundenlohn abrechnen, fließen diese Stunden als "Geleistete Stunden für Abgleich Arbeitszeitkonto" ein.
Wir empfehlen Ihnen die Feiertagsstunden nicht mit der Lohnart 1000, sondern mit der Lohnart 1012 Feiertagslohn abzurechnen. Diese fließen standardmäßig als "Bezahlte Stunden für Abgleich Arbeitszeitkonto" in das AZK.
Viele Grüße
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG