Hallo, ich arbeite mit Lohn/Gehalt classic.
Wir haben für einen AN eine Lohnabtretung erhalten.
Wie lege ich die korrekt an, damit die Pfändungstabelle hinzugezogen wird.
Kann ich das unter Pfändung anlegen, obwohl e
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Eine Abtretung ist keine Pfändung, wenn ich das richtig verstehe, was Sie unvollendet geschrieben haben.
Ich würde vorschlagen, die Abtretung als Nettolohnabzug anzulegen, und in den Mitarbeiterstammdaten damit eine -individuelle Überweisung- zu erstellen.
Hallo,
sorry - mein Rechner mag heute nicht so wie ich....
Habe das als Nettolohnabzug angelegt. Unser AN war bei der Schuldnerberatung und die haben uns mitgeteilt, dass wir die Pfändungstabelle beachten müssten.
Nun weiß ich halt nicht ob ich das als Pfändung anlegen kann/darf obwohl es keine ist.
Schuldnerberatung hört sich schwer nach Pfändung an. Wenn das aus Ihren vorliegenden Unterlagen nicht hervorgeht, müssten Sie wohl mehr anfordern.
Also ich würde das über die Pfändungsmaske abrechnen. Es wird dann automatisch der pfändbare Betrag ermittelt, es kann bereits der Rang hinterlegt werden, falls mal Pfändungen kommen sollten, da dann ggf. die Abtretung vor der Pfändung Berücksichtigung finden muss.
Die Bezeichnung der Lohnart 9810 könnte in Pfändung / Abtretung geändert werden, damit es klar ersichtlich ist.
Guten Morgen und vielen Dank für die Hilfe - das hört sich sehr gut an.
Schönen Tag und HELAU