Hallo Frau Schön, durch den Wegfall der Vorsorgepauschale, betrifft diese Einstellung ja nun alle GGF, die entweder Selbstzahler als freiwilliges Mitglied der GKV sind oder bei denen bisher keine Angaben zur PKV eingegeben wurden. Ich habe bei meiner Recherche nicht gefunden, was denn genau nun der "typisierte Arbeitnehmeranteil" ist. Können Sie das erläutern? Eine Verschiebung dieser Aufwendungen hat ja dann auch Auswirkungen auf die ESt-Erklärung. Im Dokument 9233702 (für L&G) steht noch drin, das wenn, das Kontrollkästchen "AN leisten Beiträge zu inl. KV" nicht aktiviert wird, die Mindestvorsorgepauschale anzusetzen ist. Das ist doch nicht mehr möglich, oder? Ist das Dokument an der Stelle noch nicht aktualisiert? Vielen Dank und viele Grüße
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