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ELStAM Abruf falsch rückwirkende Änderung möglich?

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flocke
Einsteiger
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Nachricht 1 von 1
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Hallo,

 

wir mussten rückwirkend einen Mandanten abrechnen. Dabei ging fälschlicherweise für den kurzfristig Beschäftigten eine Anmeldung "Hauptarbeitgeber" raus . Die Anmeldung wurde im Dezember für Beginn April gemacht. 

 

Ich habe dazu schon zwei wichtige Threads gefunden:

Gelöst: elstam daten falsch - DATEV-Community - 211903

 Gelöst: Elektronische Lohnsteuerkarte - Rückmeldung binden... - DATEV-Community - 18509

 

Mein Problem ist, dadurch, dass wir so weit in die Vergangenheit eine Abfrage gemacht haben, ging technisch die Abmeldung nicht mehr  zum 01.04. sondern nur noch zum aktuellen "Abfragedatum".

D.h. die Abmeldung konnten wir nur zum 05.12.22 machen.

Der andere AG hat ab 06.12.22 wieder angemeldet.

Es bleibt nun die Steuerklasse 6 für 04/22-11/22 in der Hauptbeschäftigung. Was ja quatsch und nicht richtig ist.

 

Lt. Finanzamt bleibt das wohl auch so???

Was können wir tun, um für den Mitarbeiter die Situation zu retten?

Ist ja unser Fehler! Kann der andere Haupt-AG die offensichtlich falsche Rückübertragung ignorieren, so dass er keine Rückrechnung macht? Kann man vom Finanzamt noch eine korrekte Lohnsteuerbescheinigung für 2022 bekommen als Nachweis für die "normale" Steuerklasse?

 

Hat da jemand praktischer Erfahrung.

Vielen vielen Dank für alles Mitdenken! 

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