Hallo Community,
ich rechne das erste Jahr mit AZK im Baugewerbe-Dachdecker mit Stundenlohn ab.
Bisher waren nie genügend Stunden für KUG übrig. Der Vorberater hat also kein Zuschuss-Wintergeld abgerechnet.
Der Mandant hat Betriebsferien ab Weihnachten bis zum Ende der ersten Januar-Woche.
Primär sollten die AZK-Stunden dafür verwendet werden.
Aktuell war am 02.12+05.12.+08.12.+15.12.+16.12. KUG.
Ich weiß nicht, ob ich die Zeiten aus dem AZK zeitlich vorrangig für das KUG einbringen muss. Damit wären aber dann keine Stunden für die Betriebsferien übrig. In dieser Zeit würden ja normalerweise auch einige KUG-Stunden entstehen.
Hat jemand Erfahrung darin? Kann ich die Stunden für die Betriebsferien verwenden?
Ich möchte keine Kürzung von Saison-KUG riskieren.
Herzlichen Dank!