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Teilzeitmitarbeiter Quarantäne

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letzte Antwort am 03.12.2020 15:58:48 von Monique_Müller
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flocke
Einsteiger
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Ich rechne gerade eine Quarantäne eines Teilzeit-Mitarbeiters ab.

15.11.-25.11.20  Arb.zeit Mo, Di und Fr

 

Im Dok. steht ich darf nur die Soll-Arbeitstage erfasst werden.

Das wären 15.11+16.11+20.11+23.11+24.11=5 Tage.

Grundsätzlich sind die Kürzungsparameter (Betrag x Resttage : 30) eingetragen.

 

Muss ich nicht bei einer Teilzeitkraft, die weniger als 5 Tage arbeitet nach Arbeitstagen kürzen (Betrag x zu bez. Arbtage : mtl. Arb.tage)?

 

Ist in solchen Quarantäne-Fällen, bei denen nur die Arbeitstage erstattet werden, nicht grundsätzlich die Kürzung nach Arbeitstagen zu verwenden?

Wie macht Ihr das?  

 

Oder ich nehme die gesamte Quarantäne-Zeit und lasse die Kürzung mit 30 Tagen.

 

Ich habe dazu leider nichts gefunden und hoffe auf Erfahrungswerte.

Herzlichen Dank! 😊

 

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
130 Mal angesehen

Hallo,


bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort:
Das Gehalt wird anhand der in LODAS hinterlegten Umrechnungsformel gekürzt. 

 

Grundsätzlich sollte die Quarantäne nur für Tage abgerechnet werden, bei denen dem Arbeitnehmer auch ein Entgeltausfall entsteht. 
Sprechen Sie sich hier ggf. mit dem zuständigen Gesundheitsamt ab.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 03.12.2020 15:58:48 von Monique_Müller
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