Hallo,
wir haben hier einen Mitarbeiter, der 2019 zwei Direktversicherungen mit Entgeltumwandlung abgeschlossen hat.
Es ergibt sich daher ein verpflichtender AG-Zuschuss.
Für 2020 sind das in der Summe 334,17 € mtl., er übersteigt damit die 4% BBG, so dass ein Teil im Oktober sv-pflichtig wird.
Damit spart der AG auch keine SV-Beiträge mehr.
In der Probeabrechnung, die ich gerade mache, wird der verpfl. AG-Zuschuss als sv-pflichtig abgerechnet.
Für mein Verständnis zahlt der AG nur den Zuschuss solange er SV-Beiträge spart. Wenn er kein spart muss er diesen nicht leisten, oder?
Ist das richtig, das er trotzdem abgerechnet wird?
Muss ich den manuell rausnehmen oder habe ich einen Denkfehler?
Schon mal vielen Dank!
Ich gebe jetzt mal selbst die Antwort, falls jemand auch das Problem hat:
Im Dok. 1000710 Pkt. 4.6. unter "Information" steht:
Den sogenannte "Spitzabgleich/Spitzabrechnung" kann weder Lodas noch Lohn und Gehalt.
Muss umständlich manuell gemacht werden:
Dok. 1019094
Leider habe ich in Dok. 1000710 bisher keine Verlinkung gefunden, diese aber bei der
Datev angeregt.
Ich hoffe ich spare dadurch jemandemZeit😁