@WolkenloserHimmel schrieb: Zudem führte sie zurecht an, dass die Thematik EntgTransp zwischen Arbeitsrecht und Steuerrecht hängt. Ich wüsste jetzt weniger, was das Thema mit Steuerrecht zu tun haben sollte. Arbeitsrecht auf jeden Fall. Wir bewegen uns hier im Personalwirtschaftlichen, also reine BWL nach Rechtsanwendung. Nach diesem Hinweis, hätte der StB kein Problem mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz, da er ja nur ein Gesetz anwendet. Betriebswirtschaftliche Beratungen darf ein StB durchführen und wenn die Haftpflichtversicherung betriebswirtschaftliche Beratungen umfasst, wäre hier auch kein Problem. Ich denke, dass es hier gerade in der Anfangszeit aber nicht überwiegend um betriebswirtschaftliche Beratung gehen wird, sondern viel mehr wie ich das Ganze rechtlich sauber löse und wo ich die Transparenz vielleicht auch noch umgehen kann bzw. mir auch weniger Arbeit machen kann. Das ist dann Rechtsberatung und nicht mehr Rechtsanwendung und hat weniger mit betriebswirtschaftlicher Beratung zu tun. Hier die rechtliche Gestaltung des Gesetzes als Nebenleistung der betriebswirtschaftlichen Beratung zu sehen, wäre aus meiner Sicht sehr großzügig ausgelegt. Grundsätzlich wird für die Beratung daher an Rechtsanwälte verwiesen. Wir kommen - wenn der Mandant sich auskennt - für das von uns aus dem Lohn lieferbare Zahlenmaterial ins Boot und hier wäre es toll, wenn man nach den Vorgaben des Mandanten gewisse Zuordnungen oder Ähnliches vornehmen könnte, damit man dem Mandanten eine bessere Datenbasis für die Weiterbearbeitung zur Verfügung stellen könnte. Fakt ist: Man muss auch mal NEIN sagen können. In einem Autohaus kaufe ich auch kein Benzin ein, sondern an der Tankstelle. Neben dem, dass ich tatsächlich schon an Zapfsäulen von Autohäusern Benzin gekauft habe - da diese beide Leistungen anbieten -, gibt es sogar Supermärkte die Kraftstoff verkaufen...
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