Liebes DATEV-Team, hier hat sich bis dato noch keine Neuerung/Änderung ergeben? Ein Storno ist weiterhin bei der Übernahme von monatlichen Urlaubsrückstellungen nötig und es kann keine systemseitige Buchung für Überstunden in die Rückstellung übernommen werden? Die Überstunden können auch nicht anderweitig in die Buchhaltung übernommen werden? Vorab schonmal vielen Dank für die Rückmeldung. Rebecca Kintzel
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