Hallo, die zweite Nachberechnung wurde mit der Januar Abrechnung durchgeführt. Bei einer Nachberechnung ins Vorjahr greift standardmäßig das Zuflussprinzip. Dies bedeutet, dass steuerliche Änderungen in der Nachberechnung auf das Vorjahr ins aktuelle Jahr einfließen. Sie können die Nachberechnung auch mit dem Entstehungsprinzip durchführen, indem Sie unter Personaldaten I Steuer I Einmalbezüge/Sonstige Angaben im Feld "steuerliche Behandlung / Nachberechnung Vorjahr" den Eintrag Entstehungsprinzip auswählen. Bitte klären Sie dieses Vorgehen mit dem zuständigen Finanzamt ab, da das Entstehungsprinzip nur in den ersten drei Januarwochen anzuwenden ist. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Stein Personalwirtschaft DATEV eG
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