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Resturlaub falsch berechnet - Lodas

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letzte Antwort am 08.02.2019 07:29:38 von Vanessa_Mertel
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rewe
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
1195 Mal angesehen

Liebe Community,

bei dem unterjährig eingetretenen Mitarbeiter wird der Resturlaub in Lodas falsch berechnet und auf der Lohnabrechnung falsch ausgewiesen, obwohl sowoh der Urlaubsanspruch in den Personaldaten richtig eingetragen und aug der Lohnabrechnung richtig erscheint und auch die in dem Jahr genommenen Urlaubstage richtig auf der Lohnabrechnung erscheinen. Ausschließlich der Resturlaub wird nicht richtg berechnet.

Konkret:

Er hat 15 Tage Urlaubsanspruch in dem Jahr und 16 Tage genommen. Das wird oben rechts auf der Lohnabrechnung richtig ausgewiesen. Bei Resturlaub steht allerdings -8 Tage. Richtig wäre -1.

Bei anderen unterjährig eingetretenen Mitarbeitern wird der Resturlaub auch nicht richtig berechnet und das in allen Monaten.

Wo kann der Fehler liegen?

Vielen Dank für die Hilfe!

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
806 Mal angesehen

Hallo,

bitte prüfen Sie, ob unter Mandantendaten | Arbeitszeiten | Urlaubsanspruch das Kontrollkästchen Kürzung des Urlaubsanspruchs bei unterjährigem Eintritt aktiviert ist.

Welche Eingaben wurden unter Personaldaten | Arbeitszeiten | Urlaubsanspruch in den Feldern Grundurlaubsanspruch bzw. Urlaubsanspruch aktuelles Jahr hinterlegt?

Ist in den Personaldaten im Feld Kürzung des Urlaubsanspruchs bei unterjährigem Eintritt eine abweichende Schlüsselung zu den Mandantendaten hinterlegt?

Viele Grüße aus Nürnberg

Verena Heinlein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
rewe
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
806 Mal angesehen

Liebe Verena,

vielen Dank für die Antwort.

Das Kästchen ist aktiviert.

Und dann wurde folgendes eingetragen:

VIELEN DANK!

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
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Hallo,

grundsätzlich wird das Feld "Grundurlaubsanspruch (für Urlaubsrückstellung)" ausschließlich zur Erstellung der Urlaubsrückstellung verwendet.

Die Berechnung auf der Brutto-/Netto-Abrechnung bezieht sich auf das Feld "Urlaubsanspruch aktuelles Jahr". Da Sie in diesem Feld 14 Tage erfasst haben und den Anspruch bei unterjährigem Eintritt kürzen lassen, werden die 14 Tage anteilig heruntergerechnet.

Schlüsseln Sie entweder als Urlaubsanspruch des aktuellen Jahres 30 Tage oder hinterlegen Sie in den Personalstammdaten unter Arbeitzeiten | Urlaubsanspruch,  dass keine Kürzung bei unterjährigem Eintritt erfolgen soll.

Freundliche Grüße

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 08.02.2019 07:29:38 von Vanessa_Mertel
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