Liebe Community,
bei dem unterjährig eingetretenen Mitarbeiter wird der Resturlaub in Lodas falsch berechnet und auf der Lohnabrechnung falsch ausgewiesen, obwohl sowoh der Urlaubsanspruch in den Personaldaten richtig eingetragen und aug der Lohnabrechnung richtig erscheint und auch die in dem Jahr genommenen Urlaubstage richtig auf der Lohnabrechnung erscheinen. Ausschließlich der Resturlaub wird nicht richtg berechnet.
Konkret:
Er hat 15 Tage Urlaubsanspruch in dem Jahr und 16 Tage genommen. Das wird oben rechts auf der Lohnabrechnung richtig ausgewiesen. Bei Resturlaub steht allerdings -8 Tage. Richtig wäre -1.
Bei anderen unterjährig eingetretenen Mitarbeitern wird der Resturlaub auch nicht richtig berechnet und das in allen Monaten.
Wo kann der Fehler liegen?
Vielen Dank für die Hilfe!
Hallo,
bitte prüfen Sie, ob unter Mandantendaten | Arbeitszeiten | Urlaubsanspruch das Kontrollkästchen Kürzung des Urlaubsanspruchs bei unterjährigem Eintritt aktiviert ist.
Welche Eingaben wurden unter Personaldaten | Arbeitszeiten | Urlaubsanspruch in den Feldern Grundurlaubsanspruch bzw. Urlaubsanspruch aktuelles Jahr hinterlegt?
Ist in den Personaldaten im Feld Kürzung des Urlaubsanspruchs bei unterjährigem Eintritt eine abweichende Schlüsselung zu den Mandantendaten hinterlegt?
Viele Grüße aus Nürnberg
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Liebe Verena,
vielen Dank für die Antwort.
Das Kästchen ist aktiviert.
Und dann wurde folgendes eingetragen:
VIELEN DANK!
Hallo,
grundsätzlich wird das Feld "Grundurlaubsanspruch (für Urlaubsrückstellung)" ausschließlich zur Erstellung der Urlaubsrückstellung verwendet.
Die Berechnung auf der Brutto-/Netto-Abrechnung bezieht sich auf das Feld "Urlaubsanspruch aktuelles Jahr". Da Sie in diesem Feld 14 Tage erfasst haben und den Anspruch bei unterjährigem Eintritt kürzen lassen, werden die 14 Tage anteilig heruntergerechnet.
Schlüsseln Sie entweder als Urlaubsanspruch des aktuellen Jahres 30 Tage oder hinterlegen Sie in den Personalstammdaten unter Arbeitzeiten | Urlaubsanspruch, dass keine Kürzung bei unterjährigem Eintritt erfolgen soll.
Freundliche Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG