Liebe Community,
das hat soweit alles funktioniert, aber jetzt habe ich ein neues Problem bei dieser Abrechnung.
Ich habe in diesem Fall im Dez eine Nachberechnung für Nov gemacht. Leider war der Monat Dez schon ausbezahlt und so konnte die Differenz nicht von dem Auszahlungsbetrag Dez abgezogen werden. So habe ich die Nachberechnung im Dez wieder herausgenommen, für die Personalnummer eine Neuberechnung für den Dez gemacht und dieselbe Nachberechnung in dem Januar Monat eingetragen. Jetzt vergleiche ich die 1. NB, welche ich mit der Neuberechnung Dez rückgängig gemacht habe, mit der NB welche ich als Probeabrechnung mit der Januar Abrechnung angestoßen habe. Bei dieser 2. NB ist alles wie bei der 1. NB, abgesehen von den steuerrechtlichen Abzügen. Hier wird der Betrag der betrieblichen Altersvorsorge vom Steuerbrutto abgezogen und damit reduzieren sich die Lohnsteuer, Kirchensteuer und der Soli und somit die steuerrechtlichen Abzüge . Auf der 2. NB jedoch steht der Betrag der betriebl Altersvorsorge unter Steuerbr. FJ und so fehlt der Minusbetrag in den steuerrechtlichen Abzügen. Hier wird nichts von den steuerrechtlichen Abzügen abgezogen.
1. NB und 2. NB als Bilder anbei.
Was muss ich anders machen, damit bei der 2. NB auch die steuerrechtlichen Abzüge reduziert werden wie in der 1. NB?
Hallo!
Schon probiert unter Personaldaten/Steuer/Einmalbezüge die "steuerliche Behandlung Nachberechnung Vorjahr" auf "Entstehungsprinzip" zu ändern? Dann sollte es klappen.
Für 2019 wird eine neue Lohnsteuerbescheinigung erstellt.
(Sie erhalten auf jeden Fall einen Hinweis/Fehler, dass nur in den ersten 3 Wochen des Januars das Zuflussprinzip zu Gunsten des Entstehungsprinzips aufgehoben werden darf...)
Liebe Grüße
Anne Koch
Vielen Dank!
Wenn ich das Programm auf den Monat November stelle und es in diesem Monat anpasse, ändert sich nichts an der NB für November. Wenn ich es auf Januar stelle und im Januar anpasse, ist die NB Nov richtig, aber es ändern sich auch die steuerrechtlichen Abzüge für die Monate Dezember und Januar. Die steuerrechtlichen Abzüge fallen dann im Januar viel höher aus. Der Unterschied liegt darin: Wenn es auf Entstehungsprinzip umgestellt ist, ist im Januar auch das Gesamt-Brutto=Steuer-Brutto ist. Vorher war das Steuer-Brutto ungf 1/2*Gesamt-Brutto.
In welchem Monat muss ich es umstellen? Und, ist es richtig, dass bei einer Umstellung im Januar die steuerrechtlichen Abzüge höher ausfallen?
Hallo,
vielen lieben Dank an Frau Koch für die Antwort. 😊
Das Entstehungsprinzip ist im aktuellen Abrechnungsmonat zu hinterlegen.
DANKE!