Liebe Community,
ich benutze die U1 Prüfhilfe zur Feststellung der U1 Pflicht und ahbe gesehen, dass nur MItarbeiter berücksichtigt werden, die am 1. des Monats gearbeitet haben. Wir haben aber auch Schüler als Ferienarbeiter, die augrund dieser Regel nicht berücksichtigt werden. Gibt es eine rechtliche Grundlage für diesen Ausschluss der Mitarbeiter, die am 1. des Monats noch nicht im Unternehmen arbeiten?
In Dokument 1002625 heißt es:
Danke für eine Antwort!
Hallo S W,
in der Bekanntmachung der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger (Dokument 0208711 ) nehmen die Spitzenverbände insgesamt zum Ausgleichsverfahren Stellung. Dort ist unter 1.5.3.2 sowie 1.5.3.3 geregelt, dass die Anzahl der Mitarbeiter jeweils zum Monatsersten maßgebend sind.
Viele Grüße
Uwe Lutz