Meine Erfahrung und Erkenntnis ist wie folgt: Man kann schon einen Meldebeginn in der Vergangenheit nutzen. Man kann aber keinen Meldebeginn doppelt nutzen. Z.B. Anmeldung mit Beitritt 1.1.22, Meldebeginn 1.1.22 Rückmeldung vom Finanzamt im Übernahmeprotokoll: Arbeitgebermerkmal liegt nicht vor. Für DATEV gibt es jetzt einen offenen Meldezeitraum mit Beginn 1.1.22. Versucht man die Anmeldung ein paar Tage später erneut mit denselben Daten, kommt die Meldung direkt von DATEV im Fehlerprotokoll, dass für diesen Zeitraum schon eine Anmeldung vorliegt. Sendet man jetzt eine Anmeldung mit Meldebeginn 2.1.22, wird es interessant, etwas unübersichtlich vielleicht sogar unlogisch. DATEV hat einen offenen Zeitraum mit Meldebeginn 1.1.22, beendet diesen mit Meldeende 1.1.22 und schickt das an Finanzamt. Sieht man ja auf Auswertung 461. Da beim Finanzamt aber kein Zeitraum existiert, weil zuvor ja schon die Rückmeldung mit dem fehlenden AG-Merkmal kam, meldet es per Übernahmeprotokoll zurück: Der MA kann nicht abgemeldet werden, weil er nicht am ELStAM-Verfahren angemeldet ist. Das alles bisher diente also nur dazu, dass DATEV den Zeitraum beendet, der unnötigerweise angelegt worden ist. Die Anmeldung schickt DATEV aber schon ans FA. Manchmal ist die Rückmeldung dazu dann direkt hinter der Fehlermeldung zur Abmeldung, manchmal kommt sie später und manchmal hat man vielleicht schon Steuerdaten erfasst, die identisch mit der Rückmeldung sind, weshalb dann in Lodas nur "die rückgemeldeten Daten haben keine Veränderungen ergeben" (oder ähnlich) kommt. Im letzten Fall weiß man nicht mal, dass die Anmeldung erfolgreich war. Ich merke mir also, dass wenn es negative Rückmeldungen zu einem Meldebeginndatum gibt, dieses Datum bei DATEV verbrannt ist und zukünftig nicht mehr genutzt werden kann. DATEV hat aber sehr wohl einen Meldezeitraum angelegt, warum auch immer. Geht vielleicht technisch nicht anders. Zumindest wird der angelegte Zeitraum bei einer erneuten Anmeldung mit anderem Meldebeginn automatisch beendet. Es kommt zwar eine mehr als unerwartete Meldung bzgl. der erfolglosen Abmeldung, aber damit lernt man zu leben.
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