Hallo liebe Community,
ein frohes und gesundes neues Jahr!
Ich habe ein GbR mit 2 Beteiligten, ein Mitunternehmer scheidet zum 31.01.2025 aus. Im Endeffekt bleibt ein Einzelunternehmen übrig.
Lt. Finanzamt neue Steuer-Nummer für das (neue) Einzelunternehmen.
Ich gehe jetzt davon aus, dass das Einzelunternehmen auch eine neue Betriebsnummer und eine neue Mitglieds-Nummer bei der BG beantragen muss.
Ist das richtig?
Vielen Dank und viele Grüße,
Heike Drews
Hallo Frau Drews,
in diesem Fall würde ich auf jeden Fall beides neu beantragen. Zuerst muss die Anmeldung bei der BG erfolgen. Danach dann die Betriebsnummer, da dafür die Unternehmensnummer von der BG erforderlich ist. Bei Antrag der Betriebsnummer sollte unbedingt als Antragsgrund Neugründung angegeben werden. Die wollen immer gern eine schon bestehende Nummer recyceln. Das kann aber verschiedene Probleme nach sich ziehen, die man auch vermeiden kann. Ich habe das selbst schon erlebt, wo der Mandant ohne uns agiert hat. Am Ende war das alte Unternehmen insolvent und das neue Unternehmen war dadurch in einigen Bereichen fast handlungsunfähig.
Die Neuanmeldung bei der BG sollte online funktionieren und sollte schnell in Angriff genommen werden.
Viel Erfolg und viele Grüße
Martin Seemann
Vielen Dank!
@MartinSeemann schrieb:Hallo Frau Drews,
in diesem Fall würde ich auf jeden Fall beides neu beantragen. Zuerst muss die Anmeldung bei der BG erfolgen. Danach dann die Betriebsnummer, da dafür die Unternehmensnummer von der BG erforderlich ist. [...]
Die Neuanmeldung bei der BG sollte online funktionieren und sollte schnell in Angriff genommen werden.
Die Unternehmensnummer kann schon seit einiger Zeit direkt bei der Beantragung der Betriebsnummer angemeldet werden.
Man muss nur den fast versteckten Link im Fließtext finden.