Guten Morgen, grundsätzlich sollte die Frage gestellt werden, ob es überhaupt bei Ihren Mandanten erforderlich ist, die Stammdaten der Geschäftspartner zu speichern. Wir wissen, dass es -speziell bei langjährigen Nutzern von Unternehmen online- oftmals üblich ist, aber es gibt meistens keine fachliche Notwendigeit dafür. Grund: Der Buchungsassistent (OCR) ist mittlerweile so ausgerichtet, dass bei Wiedererkennung des Geschäftspartners alle relevanten Werte in der Belegerfassung vorbelegt werden. Das sehen Sie auch, wenn Sie in der Erfassungsmaske mit der Maus über die Felder gehen: Die Werte kommen in der Regel aus dem Beleg oder aus der Beleg-Historie. Fazit: Nur wenn Sie viele Lieferantenbelege haben, die schlecht lesbar sind, kann es Sinn machen, die Stammdaten noch zu halten/pflegen. Ansonsten kann man sich den Aufwand sparen. Wer trotzdem gerne die Geschäftspartnerdaten in Unternehmen online vorhalten möchte, kann bei neuen Kunden/Lieferanten die erforderlichen Daten einpflegen. Mittlerweile können Sie sich sogar die nächste freie Kontonummer vom Programm vorschlagen lassen (nur ratsam, wenn die FiBu-Kontonummern bei allen Geshäftspartnern in Unternehmen online gepflegt sind). Mit der Übergabe der Daten an das Rechnungswesen-Programm muss ggf. nur noch der Name des neuen Debitoren/Kreditoren ergänzt werden, um den neuen Geschäftspartner buchen zu können. Ein Gesamtabgleich der Geschäftspartnerdaten funktioniert aktuell nur über den Export in Stammdaten und sollte nur bei Bedarf oder 1 bis 2 mal im Jahr vorgenommen werden. Diese Tätigkeit können Sie in der Kanzlei selbst durchführen, indem Sie in Unternehmen online die Daten exportieren und ins Rechnungswesen einspielen. Der Mandant muss dafür nichts tun oder senden. Viele Grüße Silvija Radicek
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