Es geht hierbei nicht ums Arbeitsrecht sondern um die Sozialversicherung. Wir haben mittlerweile sowohl mit der Deutschen Rentenversicherung, der Minijobzentrale sowie der Krankenkasse des Mitarbeiters gesprochen. Die unterschiedlichen Meinungen sind Deutschland typisch. Die Deutsche Rentenversicherung wollte keine Auskunft geben. Die Minijobzentrale meinte, dass der Minijob neben der Ausbildung zum Fahrlehrer beim selben Arbeitgeber möglich wäre. Die Krankenkasse meinte, dass der Minijob neben der Ausbildung zum Fahrlehrer beim selben Arbeitgeber wohl nicht möglich wäre und wir sollten doch einmal die Deutsche Rentenversicherung dazu befragen. Die Ausbildung zum Fahrlehrer ist nicht mit einer klassischen Berufsausbildung zu vergleichen. Sie dauert unter normalen Umständen, also beim Bestehen aller notwendigen Prüfungen im ersten Anlauf, keine 3 Jahre. Sie ist gesplittet in Ausbildungsstätte und Fahrschule. Wobei der Teil in der Fahrschule als Praktikum bezeichnet wird, welches verpflichtend ist, um Fahrlehrer zu werden. In Absprache mit der Krankenkasse ist dieser Teil vorerst SV-pflichtig zu behandeln. Wir haben Glück, dass sich der Mitarbeiter unseres Mandanten gegen die Fortführung des Minijobs während der Ausbildung zum Fahrlehrer entschlossen hat. Damit ist das Thema für uns abgeschlossen.
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