Diese und reichlich weitere Argumente zur Usability von MSt habe ich bereits vor mehreren Jahren vorgebracht und hier bereits Diskussionen direkt mit dem MSt-Team geführt. Letztlich ist und bleibt MSt eine profane Ordnerablage FÜR Mandanten, womit eine steuererklärungsbezogene Ablage nicht gewollt ist und damit natürlich das "rumpfuschen" in den Strukturen durch Noobs unterbunden werden soll. Hier haben "Fachbegriffe" wie "Einkünfte aus . . . " eben nichts verloren; das ist durchaus nachvollziehbar, weil MSt nicht für den Fachanwender sondern für den DAU-Mandanten einfachst nutzbar sein soll. Ich wies und weise meine Mandanten stets an, die Belege in "Unsortierte" abzulegen, was sich insgesamt als am Effizientesten herauskristallisierte. Die "freie Ordneranlage" ist seitens der DATEV nicht gewünscht, weil dies a) zu Unübersichtlichkeit bei Ordnern, Unternordner, Unterunterordnern etc führen kann und b) auch ein Speicher- bzw. Programmierproblem bei zu filigranen Verwaltungsoptionen entstehen kann und c) die digitale Belegverknüpfung zur ESt (was ich als überflüssig empfinde) für eine Online-Anwendung einfach strukturiert sein muss A - c sind meine Spekulationen, denn die wahren Gründe liegen wohl in den Tiefen Nürnbergs verborgen. Frau Karl hat hierzu ja bereits vor geraumer Zeit ausgeführt. Es geht auch überhaupt nicht darum, dass Sie etwas verstehen sollen ! Vieles, ja sehr Vieles verstehe ich auch nicht, obwohl ich intensiver Nutzer bereits seit Beginn von UO und MSt bin und sicherlich schon Dutzende Verbesserungsvorschläge, gerade in MSt, angebracht hatte. Hört sich hart an, ab vergessen Sie ihr Ansinnen nach einer individuell erstellbaren Ordnerstruktur in MSt möglichst schmerzlos . . . an den grünen Windmühlen sind schon einige Geister zerbrochen. Warum ein Beleg bspw. der eine Notiz enthält, nicht in einen anderen Ordner umsortiert werden kann oder an einen Belege mit Notiz kein anderer angefügt oder ein versehentlich zusammengefügter wieder getrennt werden kann . . . Wie eingans erwähnt ist MSt ein einfacher Belegordner für die Bereitstellung der Belege an den Steuerberater und deren Aufbewahrung sowie ein Briefkasten für den Mandanten für Post von dern Kanzlei (Posteingang); wer seinen Erwartungen daran ausrichtet, ist nachher nicht enttäuscht, dass nicht mehr drin ist.
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