So, aufgrund des Zeitdrucks habe ich mich jetzt telefonisch an Datev gewandt: 1. Ist es richtig, wenn ich den Januar abrechne, dass die Werte dann im Dezember eingetragen werden? Die Daten sollten möglichst gleich nachdem man die weiterführende PNR. angelegt hat, als Vorbeschäftigungswert UV erfasst werden. Auf alle Fälle in dem Jahr für welches die Daten gelten (Hier: 2024) 2. Wenn ja: muss ein WA 12/24 (Einzeln? Komplett?) oder eine NB mit BS96 für 12/24 erfasst werden? Der Januar kann normal abgerufen werden. Die Daten sollten vom Programm automatisch berücksichtigt werden. 3. Müssen die Werte von PNr. 106 für den Zeitraum 01.06.-31.07. ebenfalls erfasst werden? Ja, da rückwirkend nicht mehr auf vorherige Beschäftigungszeiträume zugegriffen werden kann. 4. Und wenn ja, muss der Haken für den Ausschluss der Jahresmeldung für die zwei Monate gesetzt werden? Nein, aus dem selben Grund, wie bei Punkt 3 Vielleicht ist es ja noch für wen anderes hilfreich.
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