Hallo,
ich habe einen Arbeitnehmer, der mehrfach von sv-pflichtig zu geringfügig und umgekehrt gewechselt hat.
Dafür hatte ich zwei Personalnummern (PNr. 1 für die SV-pflicht und PNr. 106 für den Minijob).
Die Beschäftigungszeiträume waren wie folgt aufgeteilt:
PNr. 1: 01.01. - 31.05. u. 01.08. - 30.09.
PNr. 106: 01.06.-31.07. u. ab 01.10. fortlaufend
Bei jedem Wechsel habe ich die Angaben zur bisherigen/weiterführenden Personalnummer unter Personaldaten->Sonstiges ausgefüllt.
Bei der Januarabrechnung hat mich das Programm jetzt netterweise darauf hingewiesen, dass die Vortragswerte erfasst werden müssen, damit die UV-Jahresmeldung korrekt erstellt werden kann.
Dafür habe ich im Bearbeitungsmonat 01/24 den Haken bei PNr. 1 gesetzt, dass keine Berücksichtigung in der Jahresmeldung erfolgen soll.
Die Vortragswerte aus beiden Beschäftigungszeiträumen von PNr. 1 habe ich gemäß der Einzelaufstellung UV im Bearbeitungsmonat 12/24 bei PNr. 106 erfasst.
Jetzt bin ich mir in einigen Punkten jedoch unsicher:
1. Ist es richtig, wenn ich den Januar abrechne, dass die Werte dann im Dezember eingetragen werden?
2. Wenn ja: muss ein WA 12/24 (Einzeln? Komplett?) oder eine NB mit BS96 für 12/24 erfasst werden?
3. Müssen die Werte von PNr. 106 für den Zeitraum 01.06.-31.07. ebenfalls erfasst werden?
4. Und wenn ja, muss der Haken für den Ausschluss der Jahresmeldung für die zwei Monate gesetzt werden?
Für eine schnelle Rückmeldung wäre ich dankbar!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
So, aufgrund des Zeitdrucks habe ich mich jetzt telefonisch an Datev gewandt:
1. Ist es richtig, wenn ich den Januar abrechne, dass die Werte dann im Dezember eingetragen werden?
Die Daten sollten möglichst gleich nachdem man die weiterführende PNR. angelegt hat, als Vorbeschäftigungswert UV erfasst werden. Auf alle Fälle in dem Jahr für welches die Daten gelten (Hier: 2024)
2. Wenn ja: muss ein WA 12/24 (Einzeln? Komplett?) oder eine NB mit BS96 für 12/24 erfasst werden?
Der Januar kann normal abgerufen werden. Die Daten sollten vom Programm automatisch berücksichtigt werden.
3. Müssen die Werte von PNr. 106 für den Zeitraum 01.06.-31.07. ebenfalls erfasst werden?
Ja, da rückwirkend nicht mehr auf vorherige Beschäftigungszeiträume zugegriffen werden kann.
4. Und wenn ja, muss der Haken für den Ausschluss der Jahresmeldung für die zwei Monate gesetzt werden?
Nein, aus dem selben Grund, wie bei Punkt 3
Vielleicht ist es ja noch für wen anderes hilfreich.