Hallo Zusammen,
habe einen Mitarbeiter mit einer normalen Pfändung ohne Unterhaltsberechtigte.
Das Einkommen ist nicht hoch genug für einen Pfändungsabzug, so dass der AN nun freiwillig 70 € abführen möchte.
Den Betrag habe ich nun als "fixer Abzugsbetrag" hinterlegt, aber es wird nicht auf der Abrechnung angezeigt oder sonst wie ausgewiesen.
Ich kann den Betrag im Prinzip nur über die Bewegungsdaten erfassen, aber dann findet keine Anpassung der Restforderung auf der entsprechenden Auswertung statt.
Kann mir bitte jemand sagen, was da falsch läuft?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Eleonora-18,
ich würde denken, dass der Festbetrag auch nur dann abgezogen wird, wenn das Nettogehalt über der Pfändungsfreigrenze liegt. Erhöhen Sie doch einfach das Gehalt, dann können Sie sehen, ob es daran lag.
Dann sollte der AN doch lieber selbst eine monatliche Überweisung bzw. Dauerauftrag machen.
Viele Grüße
Sailor
Danke erstmal für den Tipp.
Habe es getestet, aber es hat sich nichts geändert. Habe dann nochmal eine Probeabrechnung gemacht mit dem erhöhten Gehalt ohne den Fixbetrag und siehe da, auch dann wird kein Abzug gemacht. Irgendwas stimmt da also insgesamt nicht.
Ich habe mal einen Ausschnitt von meinen hinterlegten Daten gemacht:
Bei Unterhaltsforderung und Besonderheiten steht nichts drin.
Hab den Fehler gefunden. Thema kann geschlossen werden.
...und was war der Fehler?
Der Pfändungsbetrag war bereits mit der letzten Abrechnung vollständig getilgt worden. Warum ich die Info bekomme, dass dennoch 70 € für die Pfändung abgezogen werden soll, weiß ich nicht. Werde ich definitiv klären, aber immerhin weiß ich jetzt woran es liegt.