abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Freiwillige Krankenversicherung bei landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK)

1
letzte Antwort am 19.04.2024 14:48:22 von Alexandra_Friedrich
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Eleonora_18
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
64 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

wir haben einen besonderen Fall in dem ein Mitarbeiter Nebenberuflich in einem landwirtschaftlichen Betrieb seines Sohnes tätig ist und hauptberuflich Selbständig in einer Bäckerei.

 

Lange war die Überlegung, ob er als mitarbeitender Familienangehöriger anzustellen ist. Eine Prüfung der LKK hat allerdings den o. g. Status festgestellt. Nach deren Angaben muss er also mit Personengruppe 101 und Beitragsgruppenschlüssel 0-1-1-0 angemeldet werden. Da die LKK keine Umlagekrankenkasse ist, muss eine andere gesetzliche Krankenkasse unserer Wahl für die Umlagebeiträge erfasst werden.

Da der Mitarbeiter selbständig ist, muss er freiwillig krankenversichert werden. Die freiwillige Versicherung wäre dann auch bei der LKK, da er zuvor dort versichert war (Anschlussversicherung).

 

Ich habe also die LKK als freiwillige Krankenkasse erfasst und bei abweichender Krankenkasse für die Umlage die AOK. Zusätzlich habe ich den Haken für Selbstzahler aktiviert ohne Auszahlung eines AG-Zuschusses für KV und PV.

 

Lodas bemängelt jetzt jedoch, dass keine gesetzliche Krankenkasse erfasst ist, sondern nur unter "abweichender Krankenkasse". Die Insolvenzgeldumlage könne so nicht abgeführt werden.

 

Ist es überhaupt möglich diese Konstellation in Lodas zu erfassen (freiwillige Krankenversicherung mit separater Umlagekasse)?

Muss ich vielleicht die LKK als gesetzliche und freiwillige KV erfassen (plus die abweichende Umlagekasse)?

 

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand zeitnah helfen könnte.

DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
31 Mal angesehen

Hallo,


zu klären ist hier, an wen die Insolvenzgeldumlage gezahlt werden muss.


Dementsprechend erfassen Sie bitte bei der gesetzlichen Krankenkasse ebenfalls die AOK oder die LKK.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
1
letzte Antwort am 19.04.2024 14:48:22 von Alexandra_Friedrich
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage