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Entschädigungszahlung wegen Quarantäne abgelehnt - Mitarbeiter ausgeschieden

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letzte Antwort am 27.06.2022 11:54:43 von Kristin_Frohmeyer
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Eleonora_18
Einsteiger
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274 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

bei einem unserer Mandanten wurde der Antrag auf Erstattung nach IfSG bei Quarantäne abgelehnt. Jetzt habe ich drei Fragen bzgl. der Korrektur:

 

1. Was muss ich beachten, wenn ich eine Korrektur für das Vorjahr vornehmen muss? Mein Ansatz war die Fehlzeit in "bezahlte Freistellung wegen angeordneter Quarantäne" zu ändern und die Stunden manuell zu erfassen. Da es das Vorjahr betrifft, macht es da Sinn die Stunden auch dem Monat im Vorjahr zuzuordnen oder wäre es nicht einfacher die Korrektur im lfd. Monat als "Stundenausgleich" vorzunehmen?

 

2. Wie kann ich vorgehen, wenn der Mitarbeiter ebenfalls im Vorjahr bereits ausgeschieden ist (und ich somit auch gar keine Möglichkeit mehr hätte, die Stunden im lfd. Monat abzurechnen)?

 

3. Ist es normal, dass bei einer Korrektur immer eine Differenz bei heraus kommt?🤔

 

Vielen Dank schon mal 🙂

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
184 Mal angesehen

Hallo,


führen Sie bitte die Korrektur in dem Monat aus, für den sich Änderungen ergeben. Dies gilt auch, wenn der betroffene Mitarbeiter zwischenzeitlich ausgetreten ist.


Mit der nächsten Abrechnung wird eine Nachberechnung erstellt und im aktuellen Abrechnungsmonat ausgegeben. Weitere Informationen zum Thema Nachberechnung finden Sie in unserem Dokument 1070821 - Nachberechnung laufendes Jahr (NB) – Nachberechnung Vorjahr (NBVJ).

 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 27.06.2022 11:54:43 von Kristin_Frohmeyer
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