Hallo, der 01.01.2017 sollte in diesem Fall nicht bezahlt werden, weil er auf den Sonntag fiel. Der Arbeitgeber zahlt nach Arbeitstagen. Wäre der 01.01.2017 ein Wochentag Montag bis Freitag, wäre er selbstverständlich bezahlt worden. Das Entgelt habe ich gelöscht, damit wäre es auf Null gesetzt, oder? Ich bekam in dem Fall eine Fehlermeldung, dass für den Meldezeitraum 01.01.2017 - 01.01.2017 für den Arbeitnehmer kein meldepflichtiges Entgelt ermittelt werden konnte, eine Fehlzeit nicht abgerechnet wurde, daher kann keine DEÜV-Meldung erfolgen. Wir haben uns zwischenzeitlich auf ein abzurechnendes Entgelt von 1,00 Euro geeinigt, weil ich es nicht besser wusste. Allerdings hatte ich dann einen Anruf von der Krankenkasse, weil man jetzt aufgrund des zu niedrigen Einkommens die Versicherungspflicht in Frage stellt... Mal sehen, was bei rauskommt. Herzlichen Dank für die Antworten, Annett Bahr
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