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LODAS, Baulohn, Dachdecker, Ausfallgeld ab 54. Stunde

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letzte Antwort am 17.01.2024 15:54:20 von Jacqueline_Schön
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annettbahr
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 4
829 Mal angesehen

Hallo zusammen,

ich habe einen Dachdecker abzurechnen, der mit der Lohnabrechnung 11/2016 Ausfallgeld ab 54. Stunde zu zahlen hätte. Ich habe die Lohnart (hoffentlich) so angelegt, dass nach der 53. Ausfallstunde das Arbeitszeitkonto leer gemacht wird und das Ausfallgeld ab 54. Ausfallstunde gebucht wird. Das Arbeitszeitkonto der Mitarbeiter sollte zwar aufgebraucht aber nicht ins Minus gesetzt werden. Allerdings funktioniert das nicht. Zum einen bekomme ich die Fehler-/Hinweismeldung, dass die Ausfallstunden bis zur 53. Ausfallstunde gekürzt wurden (was wahrscheinlich normal ist), weil die Anzahl der erfassten Stunden die tarifliche Obergrenze überschreitet, andererseits nimmt er alle Stunden ab der 54. Ausfallstunde aus dem Arbeitszeitkonto, so dass die Mitarbeiter dadurch ins Minus mit ihrem Arbeitszeitkonto rutschen. Ich hätte aber gern nur bis aufgebraucht ist. Lt. DATEV-Direkthilfe ist in dem Feld "Untergrenze Arbeitszeitkonto" 99999,99 einzugeben. Das habe ich auch erfasst. Nun weiß ich nicht weiter.

Was habe ich falsch gemacht?

Vorab herzlichen Dank für die hilfreiche Unterstützung.

Viele Grüße

Annett Bahr

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
404 Mal angesehen

Hallo Frau Bahr,

für eine Antwort ist die Prüfung Ihrer Eingaben (u.a. welches Arbeitszeitkonto angelegt wurde) erforderlich.

Bitte wenden Sie sich hierzu an unsere Baulohn-Kollegen. Unter www.datev.de/service finden Sie alle Kontaktmöglichkeiten.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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rschoepe
Fachmann
Offline Online
Nachricht 3 von 4
59 Mal angesehen

Ich schalte mich hier mal auf, weil der Titel genau auf mein Problem passt:

Ausfallgeld abrechnen - Dachdeckerhandwerk Abschnitt 3.2 schweigt sich leider darüber aus, wie die SLA 101 anzupassen ist, wenn man ohne AZK abrechnet. Ich habe die Einstellungen jetzt - soweit es geht - von der 545 kopiert, aber ob das auch richtig ist ..?

Denn dass ich die Lohnart gar nicht anpassen muss und damit theoretisch auch die für den regulären Stundenlohn nehmen könnte, das mag ich nicht glauben.

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
41 Mal angesehen

Hallo,


bitte wenden Sie sich hierzu einmal über einen anderen Service-Kanal an uns, dann können wir den Sachverhalt gemeinsam besprechen.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 17.01.2024 15:54:20 von Jacqueline_Schön
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