Moin, ja, die Abrechnungen sind bereits möglich (gerade mal mit einer Probeabrechnung getestet). Wenn Sie jetzt den Januar abrechnen, erhalten Sie alle Auswertungen für Januar 2025, also auch die LSt-Bescheinigung für 2025. In der Checkliste heißt es aber: Lohnabrechnungen für das Jahr 2025 Lohnabrechnungen für das Jahr 2025 sind im DATEV-Rechenzentrum ab dem 12.12.2024 möglich. Berücksichtigen Sie, dass in 2024 erstellte Lohnabrechnungen für 2025 nicht alle gesetzlichen Änderungen und Neuerungen enthalten können. Alle Neuerungen stehen Ihnen ab dem 02.01.2025 zur Verfügung. Zusammen mit der Februar-Abrechnung wird für diese "frühen" Lohnabrechnungen eine automatische Nachberechnung auf den Januar 2025 durchgeführt. Das heißt, es kann sein, dass sich noch Änderungen ergeben, die sich dann mittels einer Nachberechnung oder Wiederabrechnung erst zeigen. Die endgültige Fassung der Januar-Abrechnung wird damit erst ab 02.01.2025 möglich sein. Der Gesetzgeber hat häufig "kurz vor Schluss" noch Änderungen verabschiedet, die dann kurzfristig umgesetzt werden mussten. Ob damit in der derzeitigen Situation zu rechnen ist, weiß ich nicht. Was das jetzt für Sie heißt, müssen Sie prüfen/klären.
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