Hallo, grundsätzlich haben Sie recht, was die Aufzeichnungspflichten nach § 17 MiLoG angeht. Sie beziehen sich im Weiteren auf § 8 BVV, welcher auch von den Sozialversicherungsträgern mit "Leben" gefüllt wird. In den Geringfügigkeitsrichtlinien wird dazu im Kapitel F "Entgeltunterlagen" eine Trennung zwischen § 17 MiLoG mit den Aufzeichnungen über Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit und Angaben zur regelmäßigen Arbeitszeit und tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden vorgenommen. Diese Trennung bedeutet, dass für die älteren Jahre keine Aufzeichnungen mit Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit vorliegen müssen, aber sehr wohl ein Nachweis über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit erbracht werden können muss. Gestützt wird diese Ausführung auf § 8 Abs. 1 Nr. 9 BVV. Die Beurteilung der Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung knüpft u.a. an die wöchentliche Arbeitszeit eines (arbeitslosen) Beschäftigten an. Klar könnten Sie dann eine Übersicht mit wöchentlichen ggf. monatlichen Arbeitszeiten führen und vorlegen. Aber was wäre dadurch am Ende gewonnen? Helfen würde das bei Aushilfen, die laut Aufzeichnungen nach dem Nachweisgesetz z. Bsp. immer an den selben zwei Wochentagen kommen. Haben Sie aber geregelt, dass die Arbeitszeiten variabel sind, dann müssten Sie Aufzeichnungen der Arbeitszeiten genauer vorlegen können, da sie ja belegen können müssen, dass Sie den Mitarbeiter vertragsgemäß (Anspruchsprinzip) beschäftigt haben. Das müssen Sie nachweisen können, da Sie darauf Ihre versicherungsrechtliche Beurteilung stützen. Hier greift dann wieder § 8 Abs. 1 Nr. 9 BVV . Es müssen alle Angaben für die Versicherungsfreiheit z. Bsp. in der Krankenversicherung nach § 7 Abs. 1 SGB V gemacht werden. @Sund1 Ich hatte ja bereits einen anderen Beitrag von Ihnen gelesen und auch geantwortet. Es scheint ja so, dass sich hier etwas größerer Ärger "zusammen braut", was das Thema "Phantomlohn" angeht. Hier sollten Sie sich intensiv mit befassen und genau abwägen, wann und wo Sie lieber die Unterlagen schon vernichtet haben und wo Ihnen diese nicht vielleicht auch noch helfen. Viele Grüße Thomas Reich
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