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[KanzleiFibu] Übergabe Leistungsdatum aus DATEV Rechnungsschreibung an Kanzlei Rechnungswesen

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letzte Antwort am 13.08.2020 10:55:45 von freiburgersteuermann
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okforme
Einsteiger
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Nachricht 1 von 12
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Hallo zusammen,

 

wie der Betreff bereits aussagt, scheint es uns derzeit nicht möglich zu sein, das Leistungsdatum einer Gebührenrechnung automatisch in den erzeugten Buchungssatz der Kanzleifibu zu übergeben.

 

Im Gegensatz zu LexInform Dok: 1018040 soll somit in der Kanzleifibu doch eine manuelle Kontenänderung vorgenommen werden, statt die bisherigen weiter zu benutzen und die USt-Berechnung anhand des Leistungsdatums vorzunehmen.

 

Wir nutzen EO Classic.

Hat jemand einen Lösungsvorschlag? 
Gibt es hier evtl. bereits schon (kurzfristige!) Maßnahmen seitens der DATEV?
Oder haben wir einfach etwas übersehen...

 

DANKE!

 

taxit
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 12
1248 Mal angesehen

Hallo,

 

diese Frage stellen wir uns aufgrund der überraschenden Informationen im genannten Dokument sowie in  1009342 auch gerade. 

 

Unser Workaround zur Vermeidung der Anlage neuer Konten wäre die konsequente Nutzung des Leistungsdatums in der Rechnungsschreibung (was wir sowieso machen) in Verbindung mit dem daraus abgeleiteten Belegdatum. Damit sollte man doch bei Verwendung von Konten mit Funktion 80 001 save sein, oder? Wir wollen das heute mittag auch nochmal im Team diskutieren, was dagegen sprechen könnte. Mich verwundert nur, dass diese Variante im genannten Dokument seitens Datev nicht erwähnt ist...

 

gruss rw

thenmichael
Einsteiger
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Nachricht 3 von 12
1112 Mal angesehen

Hallo,

 

auch wir haben das gleiche Problem, dass das Leistungsdatum nicht in die Fibu übertragen wird.

Eine Lösung haben wir noch keine, außer bei allen Rechnungen mit Leistungsdatum bis 30.06.2020 diese manuell zu ändern, bzw. das Leistungsdatum manuell zu erfassen.

 

Für jede automatisierte Lösung bin ich dankbar.

 

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 4 von 12
1064 Mal angesehen

Ein Mandant der mit Datev Mittelstand Faktura arbeitet und selbst bucht hat immer das Leistungsdatum drin. Haben die Mandanten bessere Software als wir :D?

DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 12
956 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

wir haben versucht die gesetzlichen Änderungen des Konjunkturpaketes so schnell wie möglich in den Programmen zu implementieren.
Aufgrund des kurzen Vorlaufes bei der Umsetzung sind die entstandenen Prozesse leider nicht zu 100% automatisiert und somit mit einem gewissen Aufwand bei Ihnen verbunden.
Aktuell prüfen wir, wie wir dies im Hinblick auf den Jahreswechsel noch verbessern können.

 

 

Hinterlegen Sie in Rechnungsschreibung Erlöskonten mit einem "zeitunabhängigen Steuersatz*". So können Sie von vornherein sicherstellen, dass die ermittelte Umsatzsteuer in Rechnungsschreibung und Kanzlei Rechnungswesen identisch ist. 

 

Wenn Sie mit der Funktion "Umsatzsteuersatz Aktuell-1" arbeiten, müssen die entsprechenden Erlöskonten hinterlegt sein (z. B. wenn Sie weiterhin Vorschüsse mit 19% USt abrechnen möchten, hinterlegen Sie bei den Vorschusskonten ein entsprechendes Konto).

 

Mögliche Konten, die Sie verwenden können, finden Sie im Dokument 1009342.

 

 1018111 - Vorschüsse mit 19% USt abrechnen von Juli bis Dezember 2020

 

 

 

 

Alternative, wenn Sie ab Juli 2020 noch Leistungen für den Zeitraum bis Juni 2020 abrechnen:

Mit dem Belegdatum arbeiten. 

ODER

Mit dem Leistungsdatum UND mit der Einstellung "Leistungsdatum gleich Belegdatum".

(Einstellung: Kanzleidaten | Grundwerte | Registerkarte FIBU/OPOS/RW).

 

Bei diesem Vorgehen muss sichergestellt sein, dass immer ein entsprechendes Belegdatum bzw. Leistungsdatum hinterlegt wird.

 

Hinweis:
Wenn Sie mit einem Leistungsdatum in Verbindung mit der Einstellung "Leistungsdatum gleich Belegdatum" oder mit einem Belegdatum arbeiten, wird der FIBU-Buchungssatz mit dem Belegdatum und nicht mit dem Rechnungsdatum erzeugt.
Beispiel:
Rechnungsdatum: 01.07.2020
Belegdatum: 26.06.2020
Der FIBU-Buchungssatz wird mit dem Datum 26.06.2020 erstellt. Sie müssen den FIBU-Buchungssatz mit der entsprechenden Hinterlegung des Datums auswählen und übergeben.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in folgendem Dokument:
1008128 - Rechnung in das Vorjahr oder eine andere Periode buchen (www.datev.de/info-db/1008128).

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

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PS17
Beginner
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Nachricht 6 von 12
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Liebe Frau Schulz,

 

für mich ist das Konjunkturpaket in diesem Zusammenhang keine Ausrede.

 

Seit wie vielen Jahren gibt es das Leistungsdatum?

Wie viele Jahre hat die Datev nun Zeit gehabt die Übergabe des Leistungsdatums von Rechnungsschreibung in Rechnungswesen einzubauen?

 

Das Problem ist nur, dass es jetzt dringend notwendig ist.

 

Wir haben diese Woche alle Buchungssätze, welche von der Rechnungsschreibung übergeben worden sind, nochmal überprüft und die entsprechenden Leistungsdaten ergänzt.

 

Das Problem bei Ihrer Darstellung bzw. Empfehlung ist, dass die Fälligkeit der entsprechenden Forderungen somit falsch berechnet wird.

 

Summa summarum bleibt es dabei, dass jeder Buchungssatz geprüft werden muss. Entweder hinsichtlich Leistungsdatum oder hinsichtlich Fälligkeit.

 

Beide Möglichkeiten finde ich nicht gut. Um es harmlos auszudrücken.

Chrissi1
Beginner
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Nachricht 7 von 12
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Liebe Frau Schulz,

 

wir nutzen EO comfort und haben uns die letzten Tage bereits die "Zähne" an den Umstellungsarbeiten "ausgebissen".

 

Vielen Dank für die Info, dass das korrekte Einspielen der aktuellen Debitoren-Datensätze in Kanzlei-REWE wohl nicht wie gewünscht mit Leistungsdatum (zusätzlich) automatisch funktioniert. 

 

Klappt doch auch bei den Kreditoren......

 

Tja, da hat wohl der Schuster die schlechtesten Leisten. Da kann ich mich der letzten Meinung in diesem Chat nur anschließen.

 

Sofern es doch abweichende Erkenntnisse für korrekte Programmeinstellungen gibt - wonach die korrekte Übernahme der aktuellen Buchungssätze funktioniert - freue ich mich besonders über eine Rückmeldung.

 

Viele Grüße und frohes Schaffen

Tobias_Ettl
Erfahrener
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Nachricht 8 von 12
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Hallo zusammen,

 

wir bearbeiten den Stapel mit bereichsweise ändern nach. Die Fakturaläufe sind so gestaffelt, dass ein einem Stapel nur Leistungen eines Zeitraums vorkommen und somit über Bereichsweise ändern für alle Rechnungen das gleiche Leistungsdatum hinterlegt werden kann.

 

Funktioniert bei uns sehr gut. Automatisierung ist nur über Anpassung der Schnittstelle EO-comfort/classic möglich.

 

Wir sind EO-comfort-Nutzer.

 

MfG

 

Tobias Ettl

#sendepause MfG Tobias Ettl
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DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 9 von 12
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Hallo PS17,

 

wir können Ihre Darstellung und auch Unzufriedenheit vollkommen nachvollziehen. Wir analysieren aktuell, in wie fern wir Sie programmseitig dahingehend besser unterstützen können.

 

Die Fälligkeit bei SEPA-Lastschriften wird im Buchungssatz im Belegfeld 2 mit übergeben. Bei Rechnungen, die nicht per SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann eine Fälligkeit im Programm hinterlegt werden, die im Buchungssatz im Belegfeld 2 mit übergeben wird.


Die Einstellung finden Sie unter Kanzleidaten | Grundwerte | Registerkarte FIBU/OPOS/RW im Bereich Zahlungsziel für OPOS. Es handelt sich hierbei um eine mandantenübergreifende Einstellung.

 

 

Möglicherweise hilft Ihnen auch folgende Idee, um die Prüfung der Buchungssätze schneller durchzuführen:


Sie arbeiten mit dem Leistungsdatum aber nicht mit der Einstellung „Leistungsdatum gleich Belegdatum“ in Rechnungsschreibung?

 

Sie können bei den bereits abgestellten FIBU-Buchungssätzen in Rechnungsschreibung anhand der Spalten Rechnungsdatum und Leistungsdatum sofort die Rechnungen erkennen, bei denen Sie den Buchungssatz manuell anpassen müssen.

In Verbindung mit „Buchungen bereichsweise ändern“ bietet dies vielleicht eine Möglichkeit, dass Sie nicht alle Buchungssätze zwingend prüfen müssen und die Anpassung schneller vornehmen können.


Buchungen bereichsweise ändern – Dok.-Nr. 9211398

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

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Chrissi1
Beginner
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Nachricht 10 von 12
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Liebe Frau Schulz,

 

das ist wirklich alles nicht zufriedenstellend 😞 und es muss dringend von DATEV nachgebessert werden.

 

Auch für EO comfort-Nutzer!!!!

 

MfG

DATEV-Mitarbeiter
Oliver_Ruf
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 11 von 12
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Hallo Chrissi1,

 

die Anregung bzgl. des Leistungsdatums haben wir bereits aufgenommen. Aktuell arbeiten wir neben der Umsetzung der E-Rechnung für Behörden priorisiert an den Themen rund um die Änderung der Umsatzsteuer. Sobald wir wissen wann die Funktion zur Verfügung stehen wird, informieren wir Sie hier in der Community, sowie in unseren Neuerungsdokumenten.

 

Aktuelle Version von Eigenorganisation compact

Aktuelle Version von Eigenorganisation classic

Aktuelle Version von Eigenorganisation comfort

 

 

Grüße aus Nürnberg

 

Oliver Ruf

DATEV eG

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freiburgersteuermann
Fortgeschrittener
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Hallo @Oliver_Ruf 

 

bitte beachten Sie bei der Weiterentwicklung auch, dass die Lösung aus  Vorschuss mit 19% USt abgezogen in Rechnung im Buchungssatz werden 16% USt ermittelt zwar zum richtigen Ergebnis führt, abernur die Folgen und nicht die Ursache beseitigt. Die Schnittstelle in Rechnungsschreibung gehört angepasst, dass sie die aktuellen Konten und nicht die ursprünglichen verwendet.

 

Weiter sollte keine Generalumkehr, sondern eine normale Buchung erzeugt werden. Zum einen gibt es mit diesem Datum keine Buchung, die storniert werden kann und die Ansicht „stornierte Buchungen ausblenden“ läuft ins Leere.

 

Grüße
Boris Lemler
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letzte Antwort am 13.08.2020 10:55:45 von freiburgersteuermann
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