Liebe Frau Schulz, für mich ist das Konjunkturpaket in diesem Zusammenhang keine Ausrede. Seit wie vielen Jahren gibt es das Leistungsdatum? Wie viele Jahre hat die Datev nun Zeit gehabt die Übergabe des Leistungsdatums von Rechnungsschreibung in Rechnungswesen einzubauen? Das Problem ist nur, dass es jetzt dringend notwendig ist. Wir haben diese Woche alle Buchungssätze, welche von der Rechnungsschreibung übergeben worden sind, nochmal überprüft und die entsprechenden Leistungsdaten ergänzt. Das Problem bei Ihrer Darstellung bzw. Empfehlung ist, dass die Fälligkeit der entsprechenden Forderungen somit falsch berechnet wird. Summa summarum bleibt es dabei, dass jeder Buchungssatz geprüft werden muss. Entweder hinsichtlich Leistungsdatum oder hinsichtlich Fälligkeit. Beide Möglichkeiten finde ich nicht gut. Um es harmlos auszudrücken.
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