Hallo, in LODAS kann eine nicht mehr benötigte Krankenkasse nur dann gelöscht werden, wenn sie innerhalb der Rückrechnungstiefe von zwei Jahren keinem Mitarbeiter zugeordnet war. Wenn Sie die Krankenkasse in LODAS anlegen, wird auf die Stammdatenverwaltung zugegriffen und somit eine KK-Betriebsnummer hinterlegt. Somit sollte eine BNR nicht fehlen. Eine fehlerhafte BNR wird bemängelt, wenn bei einer "alten" Krankenkasse aufgrund einer Fusion o. ä. der Übergangszeitraum (meistens ca. 6 Monate) überschritten wurde. Innerhalb dieses Zeitraums erstellt DATEV auf dem Hinweisprotokoll die Information, dass die KK mit dieser BNR nicht mehr gültig ist und nur noch einen begrenzten Zeitraum Datenübermittlungen durchgeführt werden. Sie müssen jetzt die entsprechend aktuelle KK in den Stammdaten anlegen und dem Mitarbeiter zuordnen. Falls sie die KK noch nicht löschen können, hilft der Hinweis von V. M. weiter. Zusätzlicher Hinweis: Halten Sie unbedingt Rücksprache mit der Krankenkasse wegens des SEPA-Mandats. Diese Mandate sind maximal 2 Jahre nach der letzten Kontenbewegung gültig. Es könnte also durchaus sein, dass das seinerzeit erteilte SEPA-Mandat erneuert werden muss.
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