Hallo,
ich habe einen neuen Mitarbeiter, der hauptberuflich selbstständig ist.
Er soll beim Mandanten Im Nebenverdienst abgerechnet werden. Er ist als Selbstständiger freiwillig versichert.
Wie erfasse ich ihn im Nebenverdienst. Schlüsselung zur SV sowie zur Steuer?
Zur Info: Selbstständigkeit überwiegt in Einkommen und Arbeitszeit.
Vielen Dank für Hilfe...
MfG
Hallo,
steuerlich lassen Sie sich von dem Mitarbeiter seine lohnsteuerlichen Abzugsmerkmale mitteilen.
SV-rechtlich ist er ein sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter mit dem Schlüssel 0110 ,
wenn er sich nicht von der RV-Pflicht hat befreien lassen. Wenn doch, muss er Ihnen dieses nachweisen.
Sollte er private Versicherungsbeiträge für die Nebentätigkeit bezahlen müssen - das muss jedoch der
AN klären - ist der AG im Nebenverdienst nicht verpflichtet, einen Zuschuss dazu zu zahlen.
Gruß