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Abrechnung Mini-Job Anrechnung bei ruhendem Arbeitsverhältnis

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letzte Antwort am 30.12.2020 18:29:58 von TN
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herda
Einsteiger
Offline Online
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156 Mal angesehen

Hallo,

 

kann mir jemand sagen, ob ein Mini-Job der momentan im ruhenden Verhältnis ist auf einen anderen angerechnet werden muss bzw. wenn ich eine Hauptbeschäftigung habe und dann noch einen weiteren Mini-Job annehme.

 

Vielen Dank für eure Hilfe

TN
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 2
138 Mal angesehen

Soviel ich weiß, ist der zeitlich erste aufgenommene Minijob anrechnungsfrei. Wenn zeitlich ein zweiter Minijob dazu kommt, müsste er mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet werden.

Meinem Verständnis nach bedeutet das, dass, wenn der zeitlich erste Minijob kein Entgelt ergibt müsste trotzdem der zeitlich als zweiter Minijob aufgenommene mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet werden, eine Ausnahme aufgrund eines ruhenden Beschäftigungsverhältnisses ist mir nicht bekannt.

Bitter erscheint mir das in dem Falle, dass versucht wird, ein Kug-reduziertes Gehalt irgendwie auszugleichen. Werde demnächst dahingehend nochmal recherchieren.

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letzte Antwort am 30.12.2020 18:29:58 von TN
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