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Unterhaltspfändung im Baulohn

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letzte Antwort am 08.06.2020 14:26:23 von Daniela_Eichler
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herda
Einsteiger
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Hallo,

 

ich habe einen Mitarbeiter für den eine Unterhaltspfändung eingerichtet werden muss. Hierbei handelt es sich um eine Baulohn-Abrechnung mit ZVK-Beitrag.

 

Laut Beschluss darf dem Arbeitnehmer nur 900,00 € mtl. bleiben. Lohn und Gehalt rechnet jedoch 905,17 € aus.

 

Kann mir jemand sagen, woran das liegt?

 

Vielen Dank

 

MfG

DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
292 Mal angesehen

Hallo,

 

standardmäßig sind die ZVK-Beiträge unpfändbar.
Die Schlüsselung zur Pfändbarkeit der Lohnarten können Sie unter Mandantendaten l Anpassung Lohnarten l Lohnarten in der Registerkarte Gesetzliche Behandlung einsehen.

Über das Berechnungsschema zur Pfändung können Sie nachvollziehen, wie die abgerechneten Lohnarten berücksichtigt werden und wie sich der Pfändungsabzug ermittelt.

 

Das Berechnungsschema können Sie nach der Lohnabrechnung beim Mitarbeiter unter Auswertungen l Berechnungsschemata... aufrufen.
Wählen Sie hier den entsprechenden Monat aus und setzen Sie den Haken bei Pfändung. Über die Schaltfläche Anzeigen wird die Auswertung aufbereitet.

 

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
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letzte Antwort am 08.06.2020 14:26:23 von Daniela_Eichler
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