Hallo,
ich habe eine Probeabrechnung für April mit KuG durchgeführt. Laut Info-Service heißt es, dass mit der April-Abrechnung für den März die KuG-Anträge automatisch korrigiert werden (KUG wurde auch abgerechnet).
Die neue Programmversion 14.11 ist bereits installiert. Trotzdem bekomme ich keine Korrektur der Anträge für März.
Wo liegt der Fehler? Kann mir jemand helfen?
MfG
Sie müssen die vorhandene LuG-Version 11.14 installieren.
Hallo,
aufgrund der aktuellen Situation (Corona) soll mit dem „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“ vom 13.03.2020 in Verbindung mit der „Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit (KugV)“ vom 25.03.2020 der Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert und die Leistungen bei Kurzarbeit erweitert werden.
Mit dem Service-Release 11.14 kann Lohn und Gehalt rückwirkend ab März 2020 die volle Erstattung der SV-Beiträge berücksichtigen und verwendet die neuen Anträge auf Kurzarbeitergeld. Wenn im März Kurzarbeit abgerechnet wurde, wird im April automatisch der März nachberechnet.
Leider kann derzeit der Leistungsantrag für Nachberechnungsmonate in der Probeabrechnung nicht angezeigt werden (siehe folgenden Thread).
Im Zuge der Lohnabrechnung April 2020 wird der Leistungsantrag für Kurzarbeitergeld für März 2020 rückwirkend korrigiert und steht zur Einsicht bereit.
Viele Grüße aus Nürnberg
Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG