Hallo,
ich habe einen Mitarbeiter,
bei dem ein Arbeitgeberdarlehen abgerechnet wird. Jetzt ist noch eine normale Pfändung hinzu gekommen. Was darf jetzt abgerechnet werden und was nicht?
Kann mir jemand weiterhelfen?
Hier müssten Sie prüfen, ob das Darlehen Vorrang vor der Pfändung hast. Das kann z. Bsp. der Fall sein, wenn im Darlehensvertrag eine Abtretung der pfändbaren Bezüge vereinbart ist.
Hallo,
und wie verhält es sich in der Abrechnung, wenn das Darlehn nach der Pfändung aufgenommen wurde?
Wie stellt sich dann die Lohnabrechnung dar?
LG Julia
Hallo Julia,
programmtechnisch ist sowohl die Pfändung als auch die Abrechnung des Darlehens möglich.
Informationen zum Abrechnen beider Szenarien finden Sie in folgenden Dokumenten:
- Dokument 9219389 - Pfändung/ Lohnpfändung, Unterhaltspfändung
- Dokument 1070239 - Lohnpfändung: Vorgehen in Lohn und Gehalt
- Dokument 1070586 - Darlehen an Arbeitnehmer
Als DATEV können wir Ihnen leider keine rechtliche Antwort geben, ob und wie eine Pfändung in Verbindung mit einem Darlehen abgerechnet werden darf bzw. kann.
Vielleicht kann hier jemand aus der Community weiterhelfen?
Liebe Julia,
ich sehe es wie t_r_. In diesem Fall müssten Sie als Lohnart für die Tilgung vermutlich die 9803 verwenden.
Beste Grüße!