Hallo Herr Lutz, ich bin gerade an den Ü4-Anträgen dran. Habe ich das in den Ausfüllhinweisen richtig verstanden, dass der Text "Überbrückungshilfe IV wird ausschließlich für die Monate Januar bis März 2022 beantragt" in die 3 Felder jeweils reinkopiert werden muss? Was haben Sie denn bei den Umsätzen, die das Portal für die Monate April bis Juni 2022 zwingend ausgefüllt haben will, eingegeben? Wenn ich nichts eintrage, geht es im Portal nicht weiter., weil die Felder nicht leer sein dürfen. Oder sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht, weil ich keinen Punkt finde, wo ich vorher auswählen kann, dass nur für das 1. Quartal 2022 beantragt wird? Vielen Dank schon mal Sandra Hasieber
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