Guten Morgen zusammen,
ich arbeite derzeit an der Endabrechnung einer Buchhaltung.
Für die Quartale I–III/2025 wurden Vorschüsse in Rechnung gestellt, die ich nun im Rahmen der Endabrechnung nach Gegenstandswerten berücksichtigen möchte.
Die Vorschüsse konnte ich nachvollziehbar zuordnen. Problematisch ist jedoch, dass sich der berechnete Betrag nur auf einen Monat bezieht, also lediglich 1/12 des Betrags ausmacht, der für die Endabrechnung zu veranschlagen ist:
Kann mir jemand sagen, was ich hier falsch mache?
Vielen Dank!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich würde sagen. hier fehlt der Multiplikator (M).
Außerdem würde ich die Jahresbuchhaltung 2025 nicht mit der 9er Version der StBVV abrechnen, da der Auftrag vermutlich vor dem 01.07.2025 erteilt wurde.
@Entscheidungshilfe schrieb:Guten Morgen zusammen,
ich arbeite derzeit an der Endabrechnung einer Buchhaltung.
Für die Quartale I–III/2025 wurden Vorschüsse in Rechnung gestellt, die ich nun im Rahmen der Endabrechnung nach Gegenstandswerten berücksichtigen möchte.
Die Vorschüsse konnte ich nachvollziehbar zuordnen. Problematisch ist jedoch, dass sich der berechnete Betrag nur auf einen Monat bezieht, also lediglich 1/12 des Betrags ausmacht, der für die Endabrechnung zu veranschlagen ist:
Kann mir jemand sagen, was ich hier falsch mache?
Vielen Dank!
Die Position M (für Multiplikator oder Monate) wird mit X gefüllt. X deshalb weil die Gebührenversion "V" mit "9" belegt ist. Diese Version darf erst bei Arbeiten nach dem 1.7.2025 angewandt werden. X = eine Zahl zwischen 2 und 12.