Hallo NG,
die Frage nach dem Inkrafttreten der neuen Bewertungsvorschriften hat mich durch div. Rückfragen umgetrieben.
Das JStG 2022 wurde am 20.12.2022 im BGBL veröffentlicht.
Die Änderungen des Bewertungsgesetzes sind in Artikel 19 geregelt. Gem. Artikel 43 (1) treten m.E. die Änderungen ab dem 20.12. in Kraft. Artikel 43 (2) bis (9) enthält keinen anderen Stichtag für den Artikel 19.
Sehe ich das richtig?
D.h. die Mandanten, die am 20.12. beim Notar den Vertrag unterschrieben haben, sind bereits im "Neuen Recht" gelandet?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Suchst du evtl. das?
ja, super, danke!
Hallo zusammen,
Ich habe eine weitere Frage zum gleichen Thema:
Ich habe gelesen, dass die aktualisierte Version des Programms ErbSt/ SchenkSt erst für das II. Quartal 2023 vorgesehen ist. Plant Datev zumindest einen Vorabrechner für die Berechnung der Grundstückswerte nach neuem Recht zur Verfügung zu stellen oder muss ich die Werte bis dahin manuell berechnen?
Danke falls jemand eine Info dazu hat!
Hallo @martinsimon ,
die Programmversion Erbschaft- und Schenkungsteuer für Stichtage ab 01.01.2023 wird erst im 2. Quartal 2023 bereitgestellt werden können. Hintergrund sind erhebliche Anpassungen in den Programmen, die wegen der umfangreichen Änderungen in der Bewertung von Grundstücken durch das Jahressteuergesetz 2022 erforderlich sind. Das JStG 2022 wurde erst am 16.12.2022 veröffentlicht; seitens des Gesetzgebers fehlen noch Richtlinien und zudem hat die Finanzverwaltung noch keine aktualisierten Vordrucke bereitgestellt.
Eine Zwischenlösung in Form eines Excel-Schemas für die Bewertung nach den neuen Vorschriften ist aus o.g. Grund nicht geplant. Eine Übersicht mit den wichtigsten Neuerungen wird demnächst in Form eines Hilfe-Dokuments bereitgestellt.
Freundliche Grüße,
Andreas Schaefer
DATEV eG