Hallo Community, ich möchte gerne auf die Unterscheidung der Vorgangs-ID und Datensatz-ID kurz eingehen: Die Vorgangs-ID wurde ursprünglich von der ITSG zum 01.01.2021 eingeführt. Ziel war es, die Datensätze im DEÜV-Verfahren noch eindeutiger den Personen zuzuordnen. Die Vorgangs-ID gibt es jedoch seit dem 01.01.2022 nicht mehr. Deshalb ist diese Angabe nicht mehr notwendig. Die Datensatz-ID hingegen gibt es weiterhin. Die ID kann jedoch nicht auf den Auswertungen für das DEÜV-Verfahren angedruckt werden, da diese erst mit der Datenübermittlung vollständig generiert wird. Wie von meiner Kollegin Frau Müller erwähnt, empfehlen wir Ihnen die Korrekturen direkt über das Lohnprogramm durchzuführen. Sollte eine Korrektur über das Lohnprogramm nicht möglich sein, können Sie auf sv.net zurückgreifen. Benötigen Sie für die manuelle Korrektur über sv.net die Datensatz-ID, können Sie diese alternativ bei der zuständigen Krankenkasse des Arbeitnehmers erfragen.
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