Hallo,
ein ehemaliger MA hat 2019 Vorschüsse i. H. v. 1600,- € erhalten.
160,- € davon konnten verrechnet werden.
1400,- € sind noch offen und können nicht mehr verrechnet werden (MA verstorben).
Wie muss ich hier vorgehen?
Lieben Dank im Voraus
Rebecca Borchert
Hallo Frau Borchert,
grundsätzlich kann die Überzahlung im Programm gegengebucht werden. Es ist jedoch rechtlich zu klären, wer nun für den zu viel ausgezahlten Betrag aufkommen muss.
Hallo Frau Heinlein,
können Sie mir hier vielleicht auch ein Konto aus dem SKR03 nennen?
Wir haben mit dieser Thematik das erste Mal zu tun.
Vielen Dank!
Wie Frau @Verena_Heinlein schon sagte, das ist nicht pauschal möglich.
Es gilt mit dem Mandanten zu klären ob Privat 18.., AO Afwand 20.. oder Personalkosten 41.. oder einklagen....
der Arbeitgeber bleibt auf den Kosten sitzen.