Hallo zusammen, ich konnte alle Punkte klären und hoffe, dass ich alle Unklarheiten beseitigen kann. 🙂 Um die Informationen vollständig zu haben, möchte ich zunächst noch einmal auf die geänderte Bereitstellung des Jahreswechsel-Updates eingehen: Zum Jahreswechsel 2021/2022 gibt es – anders als in den vergangenen Jahren – kein Haupt-Release der „DATEV-Programme“ mehr. Die gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel werden ausschließlich im Rahmen eines Update-Termins Ende Dezember 2021 bereitgestellt. ‼️WICHTIG: Um die Jahreswechsel-Version installieren zu können, müssen die DATEV-Programme 15.0 (vom August 2021) vorher installiert sein. ℹ️ Und nun: Wann muss installiert werden? Wie bereits erwähnt, reicht die Installation für die LODAS Normallohnabrechnung auch noch nach der Dezemberabrechnung. Gleiches gilt für die Normallohnabrechnung in Lohn und Gehalt. Für die Baulohnabrechnung in Lohn und Gehalt gibt es tatsächlich eine Ausnahme: Für die Berechnung des Lohnausgleichs im Gerüstbauer-Handwerk gibt es für die Abrechnung Dezember 2021 eine Änderung. Der hierfür benötigte Mindest- bzw. Höchstbetrag kann in der Tabelle erst mit der Jahreswechselversion angepasst werden. Wenn Sie Mitarbeiter abrechnen, die Stundenlöhne außerhalb dieser Grenzen erhalten, haben Sie zwei Möglichkeiten: 1. Sie rechnen bereits den Dezember mit der Jahreswechselversion ab oder 2. Sie berechnen die betroffenen Arbeitnehmer nach der Dezemberabrechnung und nach erfolgter Installation nach. Für die Baulohnabrechnung in LODAS gibt es diese Ausnahme nicht. Die Änderung der Tabelle wird direkt im Rechenzentrum eingepflegt, sodass sie bereits zur Dezemberabrechnung aktualisiert ist. Die Installation reicht somit auch hier nach der Dezemberabrechnung. Generell wird natürlich empfohlen, die Installation frühestmöglich vorzunehmen. 😉
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