Hallo A.E., grundsätzlich können alle Auswertungen (Brutto-/Netto-Abrechnung, DEÜV-Meldungen und Lohnsteuerbescheinigungen) in englischer Sprache in Arbeitnehmer online bereitgestellt werden. Achten Sie darauf, dass die Auswertungen 587 (DÜ-Protokoll Lohnsteuerbesch. englisch) und 584 (Meldebescheinigung zur SV englisch) unter Mandantendaten / Auswertungssteuerung / Standardauswertungen angelegt sind. Englische Registrierungsbriefe können aus LODAS heraus nicht ausgelöst werden. Der Versand der Schreiben erfolgt immer auf Deutsch. Auf unserer Homepage unter Top-Themen / Steuerberater / Weitere Themen / Personalwirtschaft / Nach der Lohnabrechnung / DATEV Arbeitnehmer online steht ein englischsprachiger Musterbrief zur Verfügung, der dem Mitarbeiter als Orientierungshilfe an die Hand gegeben werden kann. Bevor Sie die englische Brutto-/Netto-Abrechnung in Arbeitnehmer online bereitstellen, beachten Sie bitte folgendes Info Dokument und den darin enthaltenen Fehler, der derzeit besteht: Info-Dokument 1003579 "Fehler: Bereitstellung Brutto/Netto-Abrechnung in englischer Sprache mit LODAS" Freundliche Grüße Vanessa Mertel Personalwirtschaft DATEV eG
... Mehr anzeigen