Hallo, das Programm LODAS errechnet den AG-Pflichtzuschuss immer auf Basis der Gehaltsumwandlung. Nach § 1a Abs. 1a BetrAVG ist der Arbeitgeber nur dazu verpflichtet, 15 % des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss zu zahlen, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Ein AG-Zuschuss zur VWL wird in der automatischen Berechnung nicht berücksichtigt. Klären Sie bitte mit der Versicherung, mit der der bAV-Vertrag geschlossen wurde, ob tatsächlich ein AG-Pflichtzuschuss von 6,64€ abgeführt werden muss. Wenn dies der Fall ist, passen Sie bitte die Berechnungsvariante unter Mandantendaten / AG-Pflichtzuschuss bAV an bzw. legen Sie eine neue Berechnungsvariante an, die auf einen individuellen Prozentsatz von 21,46% auf Hundert greift. Im Rechenzentrum wird dadurch wie folgt gerechnet: Gehaltsumwandlung 30,94€ + AG-VWL 13,30€ + AG-Pflichtzuschuss 6,64€ (= 30,94€ * 21,46%) = Gesamt bAV 50,88€ Liebe Grüße aus Nürnberg Vanessa Mertel Personalwirtschaft DATEV eG
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