Sie können nicht schon bei der Jahresübernahme das Wirtschaftsjahr auf den 31.03.2023 begrenzen. Wenn Sie einmal gebucht haben, kann das Ende des Wirtschaftsjahres nicht mehr geändert werden. Wenn sich die Einbringung nur um einen einzigen Tag verschiebt, müssen Sie das Wirtschaftsjahr 2023 löschen und neu anlegen. Es wird sich nicht vermeiden lassen, dass bei der Einbringung Wirtschaftsjahre gelöscht und neu angelegt werden. Dieses Thema bedeutet Mehraufwand auch in der Buchhaltung. Die Wirtschaftsjahre richtig anlegen, kann man erst, wenn alle notwendigen Verträge unterschrieben sind und man die tatsächlichen Zeiträume für die Buchhaltung laut Vertrag kennt. Also daher mein Tipp: 2023 erst einmal ganz normal angelegen und später dann schauen, was gelöscht und neu angelegt werden muss, damit der Übergang richtig gebucht werden kann. Für die Wahl des richtigen Endes des Wirtschaftsjahres wäre es ja auch notwendig zu wissen ob ein Share Deal (Gesamtrechtsnachfolge des Übernehmenden) oder ein Asset Deal (die einzelnen Wirtschaftsgüter werden übertragen) durchgeführt wird. Im zweiten Fall kann es gut sein, dass nicht alle Wirtschaftsgüter (z. Bsp. Firmenfahrzeug des Einzelunternehmers) übertragen werden. Dass heißt das Einzelunternehmen existiert weiter bis alle Wirtschaftsgüter veräußert oder in das Privatvermögen überführt worden sind. Es gibt hier einfach zu viel zu bedenken um hier eine einfache Antwort zu geben. Es gibt somit keine universelle Antwort für die Einbringung.
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