Hallo,
ein AG hat eine Wohnung für seinen AN angemietet. Dieser bekommt die Miete 1 zu 1 von seinem Gehalt abgezogen, es liegt demnach kein geldwerter Vorteil vor. Irgendwie steh ich gerade wie Ochs vorm Berg mit meinen Gedanken zur Buchung. Vielleicht könnt ihr meinen Knoten lösen helfen. 😉
AG zahlt Miete - 4210 an 1200
AN wird diese vom Lohn einbehalten - 1530 an 1755
Einbehalt beim AG - 1755 an 8105 ? oder gegen 4210 (Auflösung der Kosten?) tendiere eher zu 8105 😇
Irgendwie fehlt mir noch eine Buchung zum Ausgleich vom Konto 1530. 🤔
Ich hoffe mich klar ausgedrückt zu haben und ihr versteht mich bzw. meinen Knoten. Die von mir verwendeten Konten sind SKR03.
Danke euch
Hallo,
üblicherweise sollten die Daten aus einem Lohnprogramm (Kontierung der Lohnarten) bereitgestellt werden. Lexinform online liefert Informationen mit Verweis auf die Lohnanwendungen.
Ansonsten auch bei Haufe.
Hallo,
danke für die Antwort.
Die Kontierung wird beim Mandanten leider im Lohnprogramm nicht gepflegt. Dieses versuche ich gerade alles dort einzustellen. 🙈
Leider zeigt Haufe den von mir beschriebenen Fall nicht an.
Vielleicht hier noch einmal etwas anders beschrieben.
AG hat Wohnung für AN angemietet
AN zahlt von seinem Netto die ganze Miete, es wird nichts verbilligt überlassen.
AN Bruttolohn 3000 €
AN Nettolohn 2000 €
abzüglich Miete 500 €
AN bekommt ausgezahlt 1500 € - Beträge sind nur Beispiele
Ich habe wie gesagt einen Knoten wie ich eben die Miete richtig im Lohn verbuche. Ist für mich in fast 30 Jahren eine Premiere, hatte ich glücklicherweise noch nie. 😉
Auf Konto 1740 müssten doch eigentlich Verbindlichkeiten in Höhe von 2.000 € für diesen Arbeitnehmer ausgewiesen werden.
Von diesen 2.000 € zahlt der AG nur 1.500 € aus. Die verbleibenden 500 € würde ich Konto 1740 an Konto 1530 buchen. Damit sind beide Konten ausgeglichen.
Ob die vom AG gezahlte Miete auf 4210 zu buchen ist oder ob hier ein tatsächlich durchlaufender Poste vorliegt, sollte mit der Berufsträgerin/dem Berufsträger abgestimmt werden.