du kannst die Arbeitsbescheinigung unabhängig von der Verarbeitung des Lohnlaufs 'erstellen' (siehe @greese s Beitrag) für die Prüfung würde ich vorher aber zumindest erst eine Probeabrechnung losschicken Die Arbeitslosenbescheinigung ist für April. Wir haben aber den März noch nicht abgerechnet, da dies erst bis zum 10.04.2023 erfolgt. Habe aber trotzdem dies DÜ abgeschickt. Habe jetzt im Fehlerprotokoll stehen: BEA: Die Arbeitsbescheinigung kann nicht übermittelt werden, da der Monat 04/2023 des Beginn der Fehlzeit Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld in der Zukunft liegt und noch nicht abgerechnet wurde. Bitte erstellen Sie die Arbeitsbescheinigung über den Menüpunkt Mitarbeiter/DÜ Arbeitsbescheinigung nach der Abrechnung des Monats 04/2023 erneut. Ich würde sagen, dass beantwortet meine Frage, dass tatsächlich die April-Abrechnung gelaufen sein muss, bevor die Arbeitsbescheinigung übermittelt werden kann. Die April-Abrechnung erfolgt zwischen 4. und 10. Mai 2023. Wer hat sich denn so ein Blödsinn ausgedacht? Kann ein Mitarbeiter der DATEV vielleicht mir sagen, ob nach der März-Abrechnung ich eine Vorweg-Abrechnung für den AN erstellen kann und danach es möglich ist, die Arbeitsbescheinigung zu übermitteln.
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