Aber dort wird nur der bis dahin entstandene Urlaubsanspruch geführt. Genau, denn das der Anspruch den der AN gegenüber dem AG hat. Wenn zusätzlich noch der Jahresurlaub erfasst wird, könnte der AN auf die Idee kommen, diesen auch einzufordern. Wenn die Baulohn-Rechnung sagt, dass er noch 1 Urlaubstag hat, lt. Jahresurlaub aber noch ein Rest von 14 Urlaubstage da sind, hätte der AG ein Problem. Denn wenn der AN plötzlich für 10 Tage in Urlaub geht, bekommt er nur 1 Tag bezahlt und 9 Tage wären unbezahlt. Er könnte diese auch nicht in die Folgemonate berücksichtigen, schließlich würde er an diesen Tage arbeiten. Außerdem wofür benötigt der AG dies? Soll er sich eine Excel-Datei erstellen. Pro beschäftigten Monat werden einer Vollzeitkraft grob 2,5 Tage gutgeschrieben.
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