Hallo zusammen,
vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich rechne bei unserem Mandanten ganz normalen Baulohn im Bauhauptgewerbe ab.
Nun ist es so, dass der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter 30 Tage Urlaub im Jahr gewährt.
Wenn ich den Urlaub mit dem Buchungsschlüssel 71 erfasse wird oben rechts die Urlaubsstatistik schön geführt. Allerdings wird dann das Urlaubsentg. nicht berechnet und kein "Erstattungsantrag" an die Soka gestellt.
Ist es nicht möglich ein sauberes Urlaubskonto auf der Baulohn Abrechnung zu führen (oben rechts)?
Ich danke Euch schonmal im Voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
das ist doch nicht notwendig.
Der Urlaub wird doch im Bauhauptgewerbe direkt oberhalb der Bruttobezüge ordentlich geführt und mit den richtigen Lohnarten auch entsprechend an die SOKA gemeldet. Reicht Ihnen das nicht aus?
Aber dort wird nur der bis dahin entstandene Urlaubsanspruch geführt.
Dort ist nicht der Jahresurlaubsanspruch ersichtlich.
Unser Mandant hätte gerne den kompletten Urlaubsanspruch für das Jahr bereits unterjährig auch der Lohnabrechnung.
Im Baulohn wird doch der Urlaubsanspruch monatlich "erwirtschaftet", von daher macht es in meinen Augen wenig Sinn, die normale Urlaubsstatistik zusätzlich zu führen. Zumal diese ja auch gepflegt werden muss und es wahrscheinlich zu Konflikten in LODAS kommt.
Damit der Urlaub an die SoKa-Bau gemeldet wird, sollten Baulöhner über das Kalendarium abgerechnet werden, wo auch die genommenen Urlaubstage erfasst werden. Und die entsprechenden Meldungen/Berechnungen erstellt werden.
Aber dort wird nur der bis dahin entstandene Urlaubsanspruch geführt.
Genau, denn das der Anspruch den der AN gegenüber dem AG hat.
Wenn zusätzlich noch der Jahresurlaub erfasst wird, könnte der AN auf die Idee kommen, diesen auch einzufordern.
Wenn die Baulohn-Rechnung sagt, dass er noch 1 Urlaubstag hat, lt. Jahresurlaub aber noch ein Rest von 14 Urlaubstage da sind, hätte der AG ein Problem.
Denn wenn der AN plötzlich für 10 Tage in Urlaub geht, bekommt er nur 1 Tag bezahlt und 9 Tage wären unbezahlt.
Er könnte diese auch nicht in die Folgemonate berücksichtigen, schließlich würde er an diesen Tage arbeiten.
Außerdem wofür benötigt der AG dies? Soll er sich eine Excel-Datei erstellen. Pro beschäftigten Monat werden einer Vollzeitkraft grob 2,5 Tage gutgeschrieben.
Hallo @Team-Hiller,
im Bauhauptgewerbe kann die Urlaubsstatistik oben rechts nicht genutzt werden.
Im Dokument 5303033 sind alle gültigen Varianten zur Urlaubsabrechnung erklärt.
Im Kapitel 3.2.3 ist die Erfassung der Bewegungsdaten erläutert.